TIBEZ

Tinnitus Beratungszentrum München - Praxis Dr. med. Carl Thora





TIBEZ

Das Tinnitus Beratungszentrum TIBEZ ist eine ambulante Behandlungseinrichtung für Betroffene in München und Umgebung, die unter Tinnitus leiden. 

Jedes Jahr erkranken neu 0,5% der Bevölkerung an einem chronischen Tinnitus, das heißt an einem Tinnitus, der mehr als ½ Jahr anhält. 
In einer Stadt wie München bedeutet dies, dass jedes Jahr ca. 7.500 Menschen neu erkranken.

Obwohl der Tinnitus ein erhebliches Leid verursachen kann, gibt es leider viel zu wenige Behandlungsmöglichkeiten für die Betroffenen im ambulanten Bereich.

Aus diesem Grund wurde 2001 das TIBEZ von Dr. med. C. Thora gegründet. Im Jahr werden hier ca. 400 Betroffene behandelt.

Das TIBEZ steht in Zusammenarbeit mit den beiden Universitätskliniken in München, sowie mit niedergelassenen Ärzten und Therapeuten.

Die Behandlung ist eine Weiterentwicklung der stationären Tinnitus-Bewältigungstherapie, die von Prof. Goebel entwickelt wurde und deren Adaptation auf das ambulante Umfeld. In der Behandlung im TIBEZ sind die Bestandteile der Tinnitus Retraining Therapie (TRT) enthalten, ein zusätzlicher Schwerpunkt liegt auf den psychosomatischen Techniken zur Bewältigung des Tinnitus.



  

Das Ziel

Das Ziel des TIBEZ ist die optimale Versorgung von Klienten mit subakutem und chronischem Tinnitus.

Wir sind für Sie zuständig, wenn nach der Akutbehandlung durch den HNO-Arzt, der Tinnitus immer noch vorhanden ist und sie beeinträchtigt oder sogar quält. Aber auch wenn Sie Ihren Tinnitus bereits längere Zeit haben und darunter leiden.

Wir sehen uns sowohl als Ansprechpartner für Betroffene, als auch als Schnittstelle für die an der Behandlung beteiligten Ärzte anderer Fachgebiete. 

Unser eigener Schwerpunkt ist die ambulante medizinisch-psychotherapeutische Beratung von Tinnitus-Betroffenen. 

Diese Behandlung fußt zum einen auf dem langjährig bewährtem stationären Behandlungskonzept der medizinisch-psychosomatischen Klinik Roseneck in Prien am Chiemsee von PD Dr. med. G.Goebel und zum anderen auf der Berücksichtigung der neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse über die Entstehung, Aufrechterhaltung und Behandlung von Tinnitus nach dem neurobiologischem Modell. 


Die Beratung im TIBEZ

Der Begriff Beratung wird im TIBEZ wesentlich umfassender definiert, als im wörtlichen Sinn: 

Die Grundlage der Beratung ist die sorgfältige Untersuchung. Neben der Berücksichtigung der Befunde des HNO-Arztes geht es hier vor allem um eine Feststellung des Schweregrades der Beeinträchtigung durch den Tinnitus. Die ist entscheidend für die Planung des weiteren Vorgehens.


Zu Beginn steht die diagnostische Eingangssitzung. Hier wird in einer Untersuchung festgestellt, wie sehr Sie unter Ihrem Tinnitus leiden.
Das Ergebnis dieser Untersuchung ist eine Schweregradsbestimmung. Diese ist entscheidend für das weitere Vorgehen.  
Je nach Schweregrad wird ein individueller Behandlungsplan erstellt und mit den Betroffenen besprochen. 

Neben der Beratung sind unter Umständen zusätzliche Maßnahmen erforderlich, wie eine Hörgeräteanpassung, eine Versorgung mit einem Geräuschgenerator oder eine ambulante oder stationäre psychosomatische Behandlung. Hierbei sind wir Ihnen selbstverständlich bei der Abwicklung der Formalitäten behilflich. 

Behandlungsdauer:  
Die Behandlungsdauer beträgt im Duchschnitt 3 Monate, je nach Schweregrad der Beeinträchtigung durch den Tinnitus, wobei die Beratung, je nach Indikation, als Kleingruppe oder als Einzeltherapie durchgeführt wird.  

  

Kostenübernahme    

Die Beratung im TIBEZ wird als sogenannte psychotherapeutische Leistung mit den Krankenkassen abgerechnet werden. 
Hierfür wird nach dem diagnostischen Erstgespräch von Dr. Thora ein Antrag auf Kostenübernahme für eine sog. Ambulante Kurzzeit-Psychotherapie gestellt.  
Nach der Genehmigung werden die Kosten von den Krankenkassen übernommen.


Es besteht auch die Möglichkeit, die Beratung per Rechnungsstellung zu bezahlen. Dies bietet sich an, wenn z.B.: 

  • Psychotherapeutische Leistungen im Versicherungsvertrag ausgenommen sind (bei einigen Privatversicherungen) 
  • Sie nicht möchten, dass eine psychotherapeutische Behandlung in Ihren Versicherungsunterlagen vermerkt wird. 

  

 
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